Jutta von Wildenfels

Die Herren von Wildenfels

Die Herren von Wildenfels sind edelfreier oder reichsministerialer Herkunft und hatten ihren Stammsitz südöstlich von Zwickau in direkter Nachbarschaft zur Herrschaft (Grafschaft) Hartenstein. 1119 tauchen in einer thüringischen Urkunde erstmals die Brüder Christian und Anargk auf, wobei nicht genau geklärt werden kann, ob sie sich von Wilden oder von Wildenfels nennen.

Der erste mir sicher bekannte Wildenfelser ist Heinrich I. von Wildenfels (um 1180 – nach 1223), der mit JUTTA (Haus unbekannt) verheiratet war. In seinen Jugendjahren wurde die Burg Wildenfels auf einem Bergsporn mit Palas errichtet. Sein Sohn Heinrich II. von Wildenfels (vor 1223 – nach 1274) wird 1240 in einer Schenkungsurkunde Meinherr II. von Hartenstein, Burggraf von Meißen an das Kloster Grünhain, als Zeuge genannt. Dessen Sohn Heinrich III. von Wildenfels wurde vermutlich um 1250 geboren und starb 1322. Er war mit Kunigunde von Wolkenstein, der Tochter Anargs von Waldenburg – Wolkenstein und der Adelheid von Plauen, verheiratet. Ihnen folgt Johann von Wildenfels (um 1300 – nach 1348), dessen Tochter Bertha (II.) mit Thimo VII. von Colditz, dem Marschall des Markgrafen von Meißen verheiratet war. Deren Tochter Agnes von Colditz (vor 1363 – 1385) heiratete sogar Graf Ernst von Gleichen, der 1395 starb. Mir ist noch eine weitere Tochter aus dem Haus Wildenfels bekannt, die den Lebensdaten nach bei Heinrich III. einzuordnen ist. Mechthild von Wildenfels starb nach 1335 und war mit Hermann V. von Schönburg – Glauchau verheiratet.

1356 tragen Hanns und Heinrich (IV.) ihr Schloss freiwillig Kaiser Karl IV. (auch König von Böhmen) als königlich böhmisches Lehen an, um sich dem wettinischen Einfluss zu entziehen. 1401 verkauft Wenzel von Wildenfels die Dörfer Grün (Kalkgrün) und Oelsnitz dem Kloster Grünhain. 1407 verzichtet Anargk von Wildenfels auf alle seine Rechte am Kloster Zelle und wird im Gegenzug vom Propst zu St. Moritz in Naumburg vom Banne losgesprochen. Bereits kurz darauf kam es zu Streitigkeiten mit der Papstkirche, was die Veräußerung der Herrschaft Wildenfels zur Folge hatte.

1410 wird Conrad von Tettau als Besitzer von Wildenfels genannt. 1422 werden die Herren von Pflugk Besitzer von Wildenfels. Von 1450 – 54 ist der Burggraf von Meißen der Herr auf Wildenfels, dann sind es die Vögte von Weida bis 1531. 1531 geht Wildenfels an den kurfürstlichen Rat Graf Hanns Heinrich von Schwarzburg der es 1536 wieder an Anargk von Wildenfels, Herr auf Ronneburg und Schönkirchen verkauft. Die ganze Zeit über (zwischen 1410 – 1536) scheinen sich die Herren von Wildenfels gewisse Vorrechte an ihrer Herrschaft vorbehalten zu haben, sodass sämtliche Zwischenbesitzer nur unterpfändlich darauf gesessen haben, denn 1450 wird ein Heinrich von Wildenfels als Besitzer des Schlosses Wildenfels genannt. Dieser verkauft auch 1451 einige Zinsen und Güter in Reinsdorf an einen Nic Reinhold. 1508 verklagen die Herren von Wildenfels die Gerichte zu Schlema wegen Verweigerung des Bergzehnten.

Der bereits erwähnte Anargk von Wildenfels war eine berühmte Persönlichkeit. 1535 wurde er von Herzog Georg mit den drei Vorwerken in Oelsnitz samt allen Rechten über das Dorf, dem Gut Steinhübel und weiteren Ländereien belehnt. 1536 bringt er neben Ronneburg und Schönkirchen auch Wildenfels wieder fest in den Besitz der Familie. Kurfürst Johann dem Beständigen leistet er während der Reformation viele Dienste und ist auch besonders bei den Kirchen – Visitationen im Erzgebirge tätig. Bei einer Kirchenrevision starb er und liegt in Härtensdorf begraben. Sein Sohn Heinrich starb 1558 und hinterließ seinerseits einen dreijährigen Sohn Namens Anargk Friedrich (1555 – 1602).

In den Folgejahren erlitt die Herrschaft Wildenfels durch Streitigkeiten so manchen Schaden. Am 26. Februar 1602 starb Anargk Friedrich von Wildenfels als Letzter seines Stammes in Prag und wurde in Härtensdorf bestattet. Nun konnte Kurfürst August sein bereits 1585 gegebenes Versprechen an die Grafen von Solms einlösen

.

" "